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Die Familie Meier zum Uphof bei Währentrup

von Sven Högermann

Der Uphof, besser bekannt heute als Heermeiershof, liegt im Südwesten des Kreises Lippe, im Ort Währentrup, der zur Gemeinde Oerlinghausen gehört.

Der Name des Hofes deutet darauf, dass es sich um einen hochgelegenen Hof handelt. Der Hof liegt etwas abseits der anderen Höfe in Währentrup. Seine Gebäude sind durchweg neu entstanden, 1862, 1874 und 1881.

Etwa 5000 lippische Scheffelsaat Land gehörten zum Hof, von denen 100 Scheffelsaatland mit Wald bedeckt waren. Früher war die Hoffläche weitaus größer, in letzter Zeit wurden einige Grundflächen des Hofes verkauft.

Die älteste Erwähnung des Uphofes findet man im Lagerbuch und den Heberegistern des adligen Hauses zu Bruchmühlen. Demnach wird der Hof im Jahr 1300 zuerst mit seinen Leistungen an Korn und Geld aufgeführt. Urkundlich ist er aus dem Jahre 1418 nachweisbar. Damals stand er im Eigentum der Herren von dem Wolde, eines westfälischen Adelsgeschlechts, die dem Sohn des Meiers zum Uphofe, die Übernahme eines anderen Hofes zu Krawinkel (bei Hörste), der dem Kapitel der Marienkirche zu Bielefeld gehörte, gestatteten.

Der Meier zum Uphof war somit ein Höriger auf dem Hof, den er nach Meierrecht und auf Grund des Meierbriefes besaß; er war zur Leistung bestimmter Abgaben an Korn und Geld, wie zu Spann- und Handdiensten verpflichtet und vererbte den Hof nach dem im Amte Oerlinghausen geltenden Recht auf den jüngsten Sohn, der nach Zahlung des jedes Mal zu verabredenden Weinkaufs, meist noch bei Lebzeiten des Vaters, die Wirtschaft übernahm. Für die übrigen Kinder durch Gewährung einer Aussteuer zu sorgen, ihre Zukunft möglichst durch günstige Heirat glücklich zu gestalten, blieb den Eltern überlassen, die dann nach Abgabe des Hofes als Leibzüchter mit meist reichlich bemessener Versorgung lebten. Beim Aussterben einer Familie oder auch sonst in bestimmten Fällen nahm der adlige Grundherr das Verfügungsrecht wieder an sich und berief aus einer Zahl von Bewerbern einen anderen zum Meier, der oft erst Proben seiner Wirtschaftsführung ablegen musste, ehe ihm der Hof aufgetragen wurde.

Die Verhältnisse, die mit geringen Abweichungen wohl überall sich wiederholten, erfuhr beim Uphofe eine merkwürdige Erweiterung durch eine gewisse Doppelstellung des Hofes. Seine sämtlichen Güter lagen in der Herrschaft Lippe und waren im Salbuch des Amtes Oerlinghausen eingetragen, folglich galt für den Meier zum Uphof auschließlich lippisches Recht, in „aetionibus realibus et personalibus“, wie es unwidersprochen in den Akten heißt. Denn nach altem Recht hatte er den Gerichtszwang der Gemeinde anzuerkennen, deren Glockenschlag auch ihm galt. Der regierende Graf zur Lippe war auch des Uphofes Schutz- und Landesherr. Und doch war der Meier nicht lippischer Untertan, sondern gehörte zur Grafschaft Ravensberg, also zum Herzogtum Jülich-Berg, später zu Brandenburg-Preußen. So wird er im Jahr 1703 wiederholt „ein königlich preußischer, im Lippischen domicilierter Upmeier“ genannt. Diese sonderbare Doppelstellung im Untertänigkeitsverhältnis kommt am lebhaftesten in den verschiedenen Abgaben und Leistungen zum Ausdruck, die vom Uphofe zu tragen waren. Es waren zunächst die Grundherren, die laut der Festsetzung des Meierbriefes ihre Einkünfte forderten, dann gab es eine Zehntberechtigung der Kapitulare von St. Marien in Bielefeld zu befriedigen, eine Last, die zwar nicht auf allen, doch auf den meisten Grundstücken des Hofes ruhte. Der Regierung in Detmold ferner musste ein Schutzgeld, dem Küster zu Oerlinghausen ein Scheffel Roggen gegeben werden. Alle öffentlichen Leistungen aber, wie Grundsteuer, Einquartierungsrechte, Kriegs- und Landesfuhren beanspruchte die ravensbergische, also spätere preußische Regierung auf dem Sparenberge, vor allem hatten sich die Söhne vom Uphofe der preußischen Rekrutierung zu stellen. Erst im Jahr 1787 ist der Uphof völlig an Lippe abgetreten, bzw. gegen lippische in Preußen liegende Gebietsteile ausgetauscht worden.

Im Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1556, wird der Uphof bereits genannt, unter der Rubrik „die in Lippe Gesessenen“, „212. Meier zu Uohoven kompt Heinrich Ledebur zu mit weib und kindern. Gibt Meinem Gnedigen Hern nichtz.

Im Jahr 1573 sind die Herren von Ledebur, ebenfalls ein westfälische Adelsgeschlecht wie die vom Wolde, immer noch Eigentümer des Hofes, der ausdrücklich als „ein frei allodiales Erbgut und sein Lehen“ bezeichnet wird. Zu dem Zeitpunkt soll es nicht sonderlich gut mit dem Hof ausgesehen haben.

Der damalige Meier Adamthom Uphove“ hatte ihn „in großer Beschwernis“ angenommen; die Gebäude waren verfallen, die Lasten sehr groß: und selbst, nachdem er einige Jahre gewirtschaftet hatte, beklagte er, dass er wohl sein ganzes Leben nicht aus Sorge und Not kommen werde. Dazu hatte er an Heinrich Ledebur zur Bruchmühlen einen wenig entgegenkommenden Gutsherrn, der bald den jährlichen Zins eingenmächtig auf das Doppelte erhöhte. Auch andere Forderungen, von denen früher nicht die Rede gewesen war, erhob er. Es sollte der Meier ihm wöchentlich einen Dienst mit Pferden und Wagen leisten, ihm auch jährlich ein Kind durch den Winter füttern. Adam weigerte sich entschieden, weil seine Voreltern zu solchen Leistungen nicht verpflichtet gewesen waren. Er versuchte aber seine Abgaben pünktlich zu zahlen, blieb aber doch mit den Lieferungen an Korn und Hühnern oft im Rückstande. So war das Verhältnis zwischen beiden Parteien kein sehr freundliches.

1573 kam es dann zur Klage Adam Upmeiers gegenüber Heinrich Ledebur vor der gräflichen lippischen Regierung. Eine Schwägerin Upmeiers, die Schwester seiner Ehefrau, wünschte die Entlassung aus der Hörigkeit, einen Freibrief, zum Zwecke ihrer Heirat mit dem Müller zum Vogelsang. Heinrich Ledebur war gegen Zahlung einer bestimmten Summe damit einverstanden gewesen. Heinrich Ledeburs Schwester, eine Stiftsdame in Bielefeld, nahm das Geld in Empfang. Dann aber verweigerte Heinrich Ledebur die Ausstellung des Freibriefs und wollte die gezahlte Summe lieber auf rückständige Abgaben, besonders auf das willkürlich von ihm erhöhte Dienstgeld verrechnen. Adam gestand das keineswegs zu und beklagte sich bei der Regierung in Detmold. Über ein Jahr währte dieser Streit. Da ließ Heinrich Ledebur am 10. Mai 1574 drei Pferde des Upmeiers, die zwecks Erfüllung schuldiger Dienste zu Bruchmühlen waren, ausspannen und pfänden. Der Knecht widersetzte sich mit allen Kräften. Doch es half nichts, der Gutsherr selbst griff zu und soll den Knecht „blodich und blau“ geschlagen haben. Er selbst gab freilich nur zu, dass er jenen „wegen mehreren unnützen Geschwätzes mit der Hand aufs Maul gehauen“ habe. Nun ließ der Knecht alles im Stich und eilte nach Haus, denn: „wollte der Junker drei Pferde haben, möchte er die andern, dazu Wagen und Geschirr, auch behalten". Doch der ganze Streich blieb ohne Wirkung. Adam kümmerte sich vielmehr drei bis vier Wochen nicht um die zurückbehaltenen Pferde, die nun der Junker zu seinen Ärger auch noch füttern musste. Wiederholt ließ er auf dem Uphofe auf Erledigung der Angelegenheit bringen, blieb aber ohne Antwort, zumal nach Beendigung der Saatzeit die Gespanne am ehesten eine Zeitlang entbehrt werden konnten. Weniger als jemals war nun Adam bereit, auf des Herrn ungerechte Forderung einzugehen. Er wandte sich vielmehr an die Räte zu Detmold und erhob Klage durch diese bei den Räten der Regierung auf dem Sparenberge wider Heinrich Ledebur. Selbst die Drohung wurde von Detmold ausgesprochen. Man werde den Meier zum Uphofe an andern Gütern und Einkommen Ledeburs schadlos halten, wenn er geschädigt werden sollte. Der Gutsherr wollte endlich mit 40 Talern als einmalige Zahlung für alle rückständigen Forderungen zufrieden sein, doch der Upmeier ging darauf nicht ein.

Am 17. Juni 1574 standen seine Pferde auf des Junkers Heinrich Ledeburs Hofe zu Bruchmühlen. Sogar der regierende Graf Simon VI. zur Lippe wurde noch von beiden Seiten angegangen. Wie die Angelegenheit schließlich beendet wurde, ist aus der vorliegenden Akten nicht bekannt.

Dieser Streit lässt es begreiflich erscheinen, dass Heinrich Ledebur keine Freude an diesem Besitze hatte. Deshalb verkaufte er im Jahr 1584, Donnerstag nach Ostern, den Uphof an Adolf Schwarz zu Braunenbruch um den Preis von 1900 Talern.

Ein anderer Geist erschien nun auf dem Hofe eingekehrt zu sein, denn Adam konnte jetzt daran denken, den so oft beklagten Zustand des Besitzes zu bessern. Er fing an zu bauen. In diese Zeit fällt auch der Torbogen des Hofes mit einer wertvollen Schnitzung und einem Wappen.

Nach allen Seiten empfand der Uphof die schützende und helfende Hand seines neuen Gutsherrn Adolf Schwarz, der selbst den Grafen Simon VI. zur Lippe, den Landesherrn, zum Schutze seines Meiers einzutreten veranlasste.

Als nämlich im Jahr 1603 die Räte zum Sparenberge den Upmeier zu persönlichen Diensten, zum Wachtdienst, heranziehen wollte, wies Graf Simon diese auf die Bitte Simon Schwarz' (Sohn von Adolf Schwarze) hin zurück und nahm den Meier als seinen Unteranen in Schutz.

Ob im Anfange des 17. Jahrhunderts noch Adam den Hof bewirtschaftete, lässt sich nicht sagen. Wahrscheinlich ist er ohne Hinterlassen eines Sohnes gestorben. Die schon unter ihm schwierigen Verhältnisse sind dann in den beiden ersten Jahrzehnten immer verwickelter geworden. Sein Nachfolger im Besitze des Uphofes ist Stephan Niebuhr aus Greste, einer den Schwarz zu Braunenbruch eigenhörigen Familie, entsprossen. Doch weder von der Art, noch von der Dauer seiner Wirtschaftsführung wissen wir Bestimmtes. Desto mehr von der seines Schwagers und Nachfolgers Jobst Meier zum Uphofe, der Stephans Schwester Adelheid (Aleke) zur Ehefrau hatte. In diese ungewöhnliche Vererbung ein zu willigen, trotzdem Brüder Stephans vorhanden waren und gern den Hof übernommen hätten, musste der Gutsherr besondere Gründe haben. Doch er sah sich bitter getäuscht.

Jobst Meier zum Uphofe war ungefähr im Jahr 1578 geboren und hatte mit etwa 30 Jahren den Uphof angetreten. Jobst schien untätig, geradezu unfähig gewesen zu sein, den Uphof erfolgreich zu bewirtschaften. Man fing sogar an zu zweifeln, ob Jobst bei Verstand sei, niemand gab etwas auf seine Reden. Allgemein galt er als törichter Mensch und selbst seine Freunde mussten zugeben, dass er „ein schlichter, Einfelltiger Mensch“ sei.

Bald brachte der Uphof nicht mehr soviel auf, um die dringenden Lasten zu tragen. Jobst Meier zum Uphof half sich, so gut es ging. Er nahm Geld auf, verpfändete das beste Land des Hofes anstatt der Zinsen, die nun von den Gläubigern bestellt und geerntet wurde. Er bezahlte selbst seine Knechte nicht mehr und ließ den Lohn durch die Jahre zu hohen Summen auflaufen. Noch dazu wurden die verpfändeten Grundstücke zum Teil recht schlecht bewirtschaftet. Ein Gläubiger hatte den Holzberg des Uphofes innegehabt und denselben sehr schlecht bewirtschaftet, so dass ihm die Rückzahlung des Kapitals später verweigert werden konnte.

Die Gläubiger waren in allen Gegenden Lippes, besonders aber in der Umgebung Oerlinghausens zu finden. Neben großen Beträgen wurden auch kleinere Beträge bis zu 21 Groschen aufgeschrieben. Zuletzt schrieb Jobst überhaupt nichts mehr auf, welcher Person er schuldig war. Es kam so dass plötzlich Personen auftraten, die Forderungen stellten, die weitaus nicht berechtigt waren. Jobst Meier zum Uphof erinnerte sich in der Regel an nichts, und entscheidend in solchen Fällen wurde die Aussage seines Knechts, der viele Jahre bei ihm gelebt hatte.

In etwa 10 Jahren war die Summe der Verbindlichkeiten auf mehr als 1000 Taler angewachsen, damals eine sehr bedeutende Summe, wenn wir bedenken, dass im Jahr 1584 der Kaufpreis nur 1900 Taler betragen hatte. Und wohin konnten sich die Dinge entwickeln, wenn Jobst Meier zum Uphofe, der kaum 40 Jahre zählte, in ähnlicher Weise weiter wirtschaftete. Das sah auch der edle Simon Schwarz zu Braunenbruche und entschloss sich, eine Änderung herbeizuführen. Zum Frühling 1619 wurde Jobst Meier zum Uphofe die Fortführung der Wirtschaft entzogen.

Simon Schwarz hielt Umschau unter seinen eigenen Leuten und darunter waren wohl manche, die gern den schönen Hof bezogen hätten. Vor allem waren es die Niebuhrs, Brüder des früheren Meiers Stephan und der Adelheid, Jobst Meiers Schwager. Doch angesichts der Schuldenlast verzichteten sie lieber und überließen es einem anderem, Ordnung in diesen völlig verwirtschafteten Hof zu bringen.

Dieser Mann war Hermann Dahlhausen, der seinen Namen von der Bewirtschaftung des den Herren von Exterde gehörenden adligen freien Hofes zu Dahlhausen im Amte Oerlinghausen - der späteren Domäne - führte.
Er ist der erste Vorfahr der Familie Upmeier, die noch jetzt auf dem Uphof lebt und der Familie Meier zu Elbrinxen.
Mit diesem Hermann Dahlhausen beginnt die eigentliche Familiengeschichte.

Hermann Meier zu Dahlhausen soll ein Mann von höchster persönlicher und wirtschaftlicher Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit, energischem Willen und klarem Blick gewesen sein. Er war ein Mann von mittleren Jahren, der den Hof zu Dahlhausen schon lange und mit größtem Erfolge bewirtschaftet hatte und blieb auch, als er im Jahr 1619 den Uphof bezog, bis zu seinem Tode Pächter vom Hof Dahlhausen der Herren von Exterde. Letzteres bestand höchstwahrscheinlich aufgrund seines guten Verhältnisses zu den Herren von Exterde fort. Vermutlich hatten sie eine Empfehlung an Simon Schwarz gegeben.

Hermann Meier zu Dahlhausen stellte bares Geld zur Verfügung, um die Lasten des Uphofes zu erleichtern. Herman übernahm etwa im Alter von 50 Jahren den Uphof. Er musste um 1570 geboren sein. Das Datum ist nirgends überliefert, darf aber aus einem Worte seines Sohnes Hans geschlossen werden. der im Jahr 1653 bei Abgabe seines Hofes von sich sagen konnte, dass er „zu ziemblichen Alter, Gott sei gedankt, gekommen.“ Hermanns Vater war Deppe Meier zu Dahlhausen. Die Familie des Meiers zu Dahlhausen entstammt direkt vom Frohne Hof zu Asemissen. Deppes Großvater Barthold Frohne wurde als Meier auf dem Hof Dahlhausen eingesetzt und nahm somit den Hofnamen Dahlhausen an. Hermanns Onkel Heinrich Dahlhausen war ein erfolgreicher und angesehener Händler in Oerlinghausen. Dieser Heinrich Dahlhausen wurde nur noch Heinrich Kramer genannt.

1597 hatte Hermann Dahlhausen eine Tochter von Hof des Meiers zu Ermgassen geheiratet. Aus der Ehe mit Ilsche Meier zu Ermgassen sind insgesamt sieben bekannte Kinder hervorgegangen. Sechs Söhne und eine Tochter:

  • Heinrich Meier Dahlhausen, geboren etwa um 1598
  • Hans Meier zu Dahlhausen,
  • Gerdt Meier zu Dahlhausen genannt Upmeier, geboren um 1600
  • (Sohn) Dahlhausen, geboren um 1605
  • (Sohn) Meier zu Dahlhausen, geboren um 1610
  • (Sohn) Meier zu Dahlhausen, geboren um 1612
  • Ilsche Meier zu Dahlhausen, geboren um 1613, heiratete am 24. März 1637 Bernd Niebuhr zu Bechterdissen

Welche Beweggründe Hermann dazu veranlasst haben, den Uphof zu bewirtschaften, ist heute schwer nachvollziehbar. Der Schwierigkeiten des Hofes versuchte er mit all seinen Mitteln habhaft zu werden.

Am 15. April 1619 berief er eine Versammlung aller Gläubiger des Hofes ein. Auch Simon Schwarz erschien, um Hermann als Rat zur Seite zu stehen. Zunächst wurde ein Schuldverzeichnis erstellt und dann ein Protokoll über die Mögliche Abarbeitung der Schulden vorgenommen. Es mussten die Forderungen von 67 Gläubigern geprüft, als rechtmäßig anerkannt und bedient oder in Zweifel gezogen und abgewiesen werden.

Hermann erklärte ausdrücklich, dass alle Gläubiger zu ihren Geld kommen sollten, nur mussten sie einwilligen, dass sie bis zur ersten Zahlung, auf Zinsen verzichten wollten. Eine Reihe kleiner Forderungen bezahlte Hermann sofort, die anderen sollten durch eine jährliche Zahlung von 200 Talern, mit dem 1. Mai 1620 beginnend, nach und nach getilgt werden.

Nur eine Gruppe war gegen den Vorschlag Hermann Dahlhausens, die Familie Niebuhr aus Greste mit ihren Wortführer Cord Niebuhr. Sie wollten für eine Summe von 100 Talern, die einst ihr Bruder Bernd Niebuhr an Adelheid, als er schwedische Soldaten aufnahm, gegeben hatte, die Zinsen nicht verlieren. Vielleicht hofften sie auf diese Weise auf die Übertragung des Uphofes. Doch Simon Schwarz sprach den Niebuhrs zu Greste zu: „Meier, man weiß um eure Schuld, und ihr sollt daran nichts missen, sondern gänzlich bezahlt werden.“ So unterblieb die Eintragung der Forderung in das Schuldregister, ohne dass Hermann überhaupt Kenntnis von dem Widerspruche der einen Partei bekommen hatte. Diese verließ sich ihrerseits auf die Zusage des Grundherren Simon Schwarz und warteten bessere Zeiten ab, um mit dem Anspruche wieder hervorzutreten.

Hermann Dahlhausen erhielt mit dieser Absprache wieder alles zum Uphof gehörenden Landes, bis auf zwei Äcker, zur eigenen Bewirtschaftung zurück. Schon im November 1619 erhielt er auch den größeren der noch zwei ausstehenden Äcker zur eigenen Bewirtschaftung wieder zurück. Durch den tatkräftigen Einsatz von Knechten, auch vom Hof zu Dahlhausen, und die gute Beschaffenheit des Bodens, erzielte Hermann Dahlhausen schon bald gute Erträge.

Mit Hermann Dahlhausen teilten sich drei schon erwachsene Söhne, Hans, Henrich, und Gerdt, die Bewirtschaftung beider Höfe, und besonders durfte sich Hermann an seinem Bruder Heidtman zu Dahlhausen erfreuen. Dieser galt als „kundiger, redlicher, aufrichtiger Mann.“

Doch auch Hermann blieb das Unglück nicht fern. Denn neben seinen ihn unterstützenden Söhnen, lebten in seinen Haus auch zwei Söhne, die an einer Geisteskrankheit dahinsichten. Um für beide in der bestmöglichen Weise zu sorgen, ließ Hermann auf den Länderein des Uphofes zwei Häuser bauen, setzte in jedes einen Tagelöhner, dem die Beaufsichtigung und Beschäftigung dieser beiden Söhne oblag. Den Einen scheint übrigens bald der Tod ereilt zu haben, denn das Haus zerfiel noch im 30jährigen Kriege, um erst im Jahr 1660 wiederhergestellt zu werden.

Hermann Dahlhausen wurde aber im Jahr 1619 der Hof nur auf „etliche Jahre“ übertragen und auch Hermanns Sohn und Nachfolger auf dem Hof, Gerdt, wurde zunächst nur „ad interim“ bemeiert. Es geschah das wohl um der eigentümlichen Rechtslage willen, denn noch lebte der vormalige Meier Jobst nebst Frau und deren Tochter Clärchen, die möglicherweise doch noch einmal Ansprüche geltend machen konnten, wie es deren Verwandtschaft tatsächlich noch im Jahr 1692 versuchte.

Je mehr man absehen konnte, dass die Interimsbewirtschaftung des Uphofes der Meier zu Dahlhausen sich auf Dauer abzeichnete, desto mehr gab es Neider. Es waren wieder die Niebuhrs zu Greste, von denen Cord Niemeier zu Orbke mit der oben genannten Forderung von 100 Talern, nebst Zinsen seit 1609, im Jahr 1628 hervortrat. Hermann Dahlhausen erhob Widerspruch und wies die Gegener mit der Frage zurück, warum sie an jenem 15. April 1619 die Forderung nicht hätten eintragen lassen. Jene stützten sich auf die Zusage des Grundherrn und drängten den Gang des Prozesses dahin, dass das Gericht in umständlichem Verfahren die Rechtmäßigkeit der Forderung jenes Bernd Niebuhrs untersuchte. Es nahm die Übertragung des Anspruches auf Cord Niemeyer als zu Recht bestehend an, obwohl der Anwalt Hermanns die Echtheit des Schriftstückes bestritt. Der Prozess zog sich Jahre lang hin.

Im Salbuch der Vogtei Oerlinghausen von 1616/1617 finden wir den Meier zum Uphof nicht. Der Uphof gehörte zur Grafschaft Ravensberg.

Im Landschatzregister des Amt Detmold, Vogtei Oerlinghausen finden wir im Jahr 1618 in der Bauerschaft Mackenbruch einen „Jobst Vphoff (Uphof)“. Wie dieser mit Hermann Uphoff verbunden sein kann oder ist, kann derzeit nicht geklärt werden.

Im Jahr 1633 endete der Prozess damit, dass Hermann zur Zahlung der Summe nebst Zinsen seit 1609, also für 24 Jahre, verurteilt wurde. Aus den 100 Talern waren mehr als 200 Taler geworden. Doch dieses Ende wartete Hermann nicht ab, er verließ schon Anfang 1630 den Uphof und nahm seinen Sitz auf seinem alten Pachthof zu Dahlhausen. „Es ginge ihme nicht mehr an,“ antwortete er unmutig dem Gerichtsboten, der ihm eine Nachricht brachte, „er wolle es zu dem Meier zu dem Uphofe schicken.“ Doch das half ihm nichts, ebenso wenig ein Protest gegen das Schlussurteil vom 24. September 1633.

Hermann Dahlhausen zahlte nicht und erschien auch nicht zum angesetzten Termin. Der Gerichtsbote musste erst mit Strafandrohung eine Pfändung anordnen. Im Dezember 1634 präsentierte die klägerische Partei die Handschrift Simon Schwarz', welche die Schuld anerkannte. Ob wirklich von seiner Hand dieser Vermerk geschrieben wurde ist fraglich. Warum wurde die Schrift erst vier Jahre nach Simons Tode vorgelegt?

Hermann Dahlhausens Besitz des Hofes Dahlhausen wurde sogar haftbar gemacht für die Schulden, die ein Fremder vor einem Vierteljahrhundert gemacht hatte.

Hermann Dahlhausen hatte trotz der Wirren des 30jährigen Krieges einen Erfolg seiner Arbeit gesehen. Er sah Enkelinnen und Enkel heranwachsen. Seine Nachfolge war gesichert. Doch hatte der obige Prozess ihn in den letzten Jahren verbittert und mit dieser Verbitterung scheint er dann nach dem 7. Juli 1635 verstorben zu sein. Dies ist das letzte Datum eines Schriftstücks mit ihm.

Von 1630 bis 1635 musste Hermanns ältester Sohn Henrich den Uphof an des Vaters Stelle bewirtschaftet haben, doch nicht auf eigene Rechnung. Dann trat die Bewirtschaftung des Uphofes Gerdt Dahlhausen an. Gerdt Dahlhausen aber bewirtschaftete den Hof aber auch erst „ad interim“.

Gerdt Dahlhausens Rechtsstellung besserte sich, als Meier Jobst nebst Seiner Ehefrau Adelheid und der Tochter Clärchen sämtlich im Jahr 1636 an der Pest starben.

Gerdt Dahlhausen legte sich nun den Hofnamen Upmeier zu und wurde nun Gerdt Upmeier genannt.

Diesen Namen hatte sein Vater Hermann Dahlhausen noch nicht geführt.

Gerdt Upmeier wurde um das Jahr 1600 geboren, war seit etwa 1625 verheiratet und hatte den Uphof bis zum Jahr 1662 bewirtschaftet, also mitten im 30jährigen Krieg übernommen.

1663 war die Schuldenlast des Uphofes aufgrund des 30jährigen Krieges auf 2500 Taler angewachsen. Landsteuern und Einquartierungen nahmen kein Ende.

Gerdt Upmeier wuchsen mehrere Kinder heran. Sein ältester Sohn Hermann, nach dessen Großvater benannt und eine Tochter namens Elisabeth.

Laut Herrn Herbert Penke hatte er noch eine Tochter namens Ilsche. Diese heiratete lt. Eheprotokoll vom 2. November 1650 Johann Meier, nachgelassenen Sohn des Johann Meier auf den Siebenhöfen. Text des Eheprotkolls lt. Herrn Penke: „Johann Meier, Johann Meier auf den Siebenhöfen nachgelassener Sohn nimmt zur Ehe, Ilsabein Upmeier, Gerden Upmeiers in der Vogtei Oerlinghausen eheliche Tochter, deren Vater im dotene verspricht 200 Tlr, aller Teile 4, ein Pferd und 1 Stotten neben gehörigen Brautwagen [...] Er ist Graf Otto eigen, sie frei.“

Elisabeth Upmeier wurde 1630 geboren. Da ihr ein Erbrecht am Hofe nicht zustand, musste man ihr dementsprechend einen guten Ehemann suchen. Im Jahr 1653 bot sich die Gelegenheit, im Kreise naher Verwandter. Gerdt Upmeiers älterer Bruder, Hans Dahlhausen, hatte die Erbtochter vom Waterhofe zu Siddesen im Stifte Paderborn, Gertrud Watermeier, geheiratet und gemeinsam mit ihr die schweren Kriegszeiten ertragen. Kinder waren dem Paar versagt geblieben. Beide suchten also einen würdigen Nachfolger. Ein Sohn, Alhart Eggers, der Schwester Gertrud Watermeiers, die mit Jobst Eggers, Bürgermeister zu Vehrden im Kreise Höxter, verheiratet war, sollte den Hof seiner Großeltern erben, er aber sollte Elisabeth Upmeier, die Nichte Hans Dahlhausens, genannt Watermeier, heiraten. So kamen Verwandte von beiden Seiten in des Waterhofes Besitz. Hans begab sich zum Uphofe und fand mit seinem Vorschlag den vollen Beifall seines Bruders Gerdt Upmeier.

300 Taler sollte der Brautschatz betragen. Dazu waren an Vieh zugesagt: mit dem Brautwagen ein Pferd, zwei Kühe, zwei Schweine und weiterhin bei Zahlung des Brautschatzes, die in sechs Raten erfolgen sollte, eine Kuh, drei Rinder und vier Schweine.

Wenn Gerdt Upmeier solche, alles Herkommen weit überragende Mitgift versprach, so war ihm offenbar an der Verbindung viel gelegen. In günstigen Zeiten hätte der Uphof diese auch wohl sich leisten können, aber jetzt hatte man nicht die bedrängte Lage des Hofes bedacht.

Am 23. Juni 1653 kam so der Vertrag zustande. Hans und Gertrud Watermeier nahmen ihren Neffen Alhart Eggers und ihre Nichte Elisabeth Upmeier an Kindesstatt an, übertrugen ihnen den Besitz des Waterhofes und behielten sich ein reich bemessenes Leibgedinge bis an den Tod des Längstlebenden vor. Der Brautwagen sollte zu Michaelis 1653 gefahren werden. Es muss ein festlicher Tag gewesen sein, als auf dem Waterhofe diese Abmachungen unterzeichnet wurden. Weder Hans Watermeier, noch sein Bruder Gerdt Upmeier konnten schreiben, aber Henrich Dahlhausen, der kundig war und auch Elisabeths Bruder, unterzeichnete als „Herman Uphouf“.

Doch was Gerdt Upmeier seinem Bruder Hans Watermeier versprochen hatte, konnte er nicht halten. Es überstieg die Leistungsfähigkeit des Uphofes. Dieser hatte an alten Lasten schwer genug zu tragen. Gerdt blieb also mit den versprochenen Zahlungen im Rückstand und hatte sie noch nicht beglichen, als er am 15. November 1651 gem. des Eheprotokolls seines Sohnes und dessen Ehefrau, seinen Hof seinem Sohn Hermann Upmeier übertrug:

Herman zum Uphoff, Geherdt (?) Meiers zum Uphoff" ehel. Sohn, Juncker Schwartzen eigen, sein Vater überlässt ihm den Hof.“

Hermann Upmeier wurde etwa im Jahr 1626 geboren und war bereits seit dem 15. November 1651 gemäß Eheprotokoll mit Anna Bahle, Krüger oder auch Möller genannt verheiratet. Die kirchliche Trauung wurde am 11. Dezember 1651 vollzogen.

1653 wurde Cord Otto Upmeier geboren, der älteste Sohn von Hermann Upmeier und Anna Bahle.

Cord Otto Upmeier wurde zum Stammvater der Elbrinxer Linie.

Hermann Upmeier trug nun keine Bedenken, sich und den Uphof von jener allzu schwer empfunden Last zu befreien. Er machte geltend, dass das Versprechen seines Vaters allem Gesetz und Herkommen zu wider sei. Denn einmal widerspreche es der Polizeiordnung der Grafschaft Lippe, gemäß welcher der Upmeier als „ein gemeiner Meier“ nicht mehr als 100 Taler verschreiben dürfe, sodann aber sei das Versprechen „ohne Vorwissen der Obrigkeit und des Gutsherren getätigt.“ Demnach sei auf solche Versprechungen nichts zu geben, und der Brautschatz müsse nach dem Vermögen und Zustande des Hofes gegeben werden. Die Gegenpartei bestritt freilich, dass jene Polizeiordnung in diesem Falle anzuwenden sei, denn sie handele allein von den „gemeinen Meiern“, könne aber „den vornehmensten und reichsten Meiern“ keine Vorschriften machen. Vielmehr sei altes Gewohnheitsrecht, dass diese ihre Kinder „nach Vermögen ihrer Höfe und nach Gelegenheit des Mannes, daran sie verheiratet werden [abfinden].“ Und dann wird dem Uphof ein Zeugnis ausgestellt, dass er „kein gemeiner, sondern ein vornehmer Hof“ ist. Wie die Sache ausgegangen war, erfahren wir nicht.

Im Jahr 1664 stellten Hermann Upmeier und seine Ehefrau Anna eine Obligation aus, über eine Restschuld von 146 Talern und als Sicherheit „alle fahrenden Haben, Früchte im Felde und auf dem Boden“.

1670 musste Hermann Upmeier eine größere Summe vom Landvogt Bracht unter hohem Zinsaufwand leihen, die er aber nur teilweise in Geld, sondern auch in nutzbarer Fläche dem Landvogt Bracht als Zinsen erstatten wollte. Es handelte sich um eine Fläche, die später als so wertvoll gehandelt wurde, dass mit ihr mehr als zwei Drittel der Hauptsumme erstattet werden konnte. Zur Verringerung oder gar zur Tilgung der Schuld kam es aber selbst nach 50 Jahren nicht.

Bis 1692 wirtschaftete Hermann Upmeier also in schlechten Zeiten, die Leistung der Abgaben brachte oft genug Schwierigkeiten mit sich. Aber die Erträge des Hofes gingen in den Jahren nicht zurück, jedenfalls nicht urkundlich.

1664 kaufte Hermann Upmeier noch Land von Ostmanns Hofe zu Währentrup, und nach der Übergabe des Uphofes an seinen Sohn konnte er mit berechtigtem Stolze sagen, dass er nie zahlungsunfähig war.

Aber auch Hermann Upmeier hatte Unannehmlichkeiten zu ertragen. 1675 kaufte er vom Meier zu Stapelage ein Rennpferd für 24 Taler, das dieser vom Grafen Wilhelm gekauft hatte. Mit ihm ritt Hermann Upmeier ins Stift Paderborn, fand aber nach seiner Rückkehr, dass es „einen innerlichen Schaden gehabt und ganz verstopft oder hartschlägig gewesen.“ Nun schickte er das Pferd durch einen Jungen wieder nach Stapelage. Doch der Meier zu Stapelage nahm das Tier nicht zurück und drohte dem Jungen. Nun ritt Upmeiers Sohn selbst nach Stapelage, aber auch er musste nach Drohungen wieder mit dem Pferd zurückkehren. Jetzt aber hielt sich Hermann Upmeier auch nicht daran den Kaufpreis für das Tier zu bezahlen.

Mehrere Söhne wuchsen Hermann Upmeier heran, der älteste Cord Otto Upmeier, war 1653 geboren und wurde der Stammvater der Seitenlinie, welche seit dem Ende des 17. Jahrhunderts das Kolonat Nr. 1 in Elbrinxen besaß. Am Uphofe bestand für ihn nach Oerlinghauser Herkommen kein Erbrecht, da jüngere Brüder vorhanden waren. Dennoch zog er im August 1675 mit seiner jungen Ehefrau Anna Ilsabein Nebel, vom Nebelhofe zu Evenhausen, zunächst auf den Uphof, allerdings nur für kurze Zeit.

Über den zweitältesten Sohn Johann Heinrich Upmeier ist nur wenig bekannt. Er muss um das Jahr 1654 oder 1655 geboren worden sein.

Der drittälteste Sohn Hermanns, Hans Berend Upmeier, wurde etwa 1656 geboren. Er heiratete Anna Margreta Weeke, die Anerbin des Hofes Weeke zu Mackenbruch. Er zog zu ihr auf den Hof und nahm den Hofnamen Weeke an.

Hermann Upmeiers jüngste Söhne waren Hernrich Herman Upmeier, geboren 1658, und Tönnies Henrich Upmeier, geboren 1660.

Bei der Taufe Henrich Herman Upmeiers im Jahr 1658 wird berichtet, dass das Fest der Taufe bis nach Mitternacht ging und somit Herman Upmeier und seine Gäste gemäß der lippischen Polizeiordnung unter Strafe gestellt worden seien.

Tönnies Henrich Upmeier war also als jüngster Sohn nach alten Recht der Erbe des Uphofes, doch sein Vater wünschte sich lieber seinen dritten Sohn, Henrich Herman Upmeiers, als seinen Nachfolger den Uphof zu bewirtschaften.

Tönnies Henrich Upmeier galt allgemein als reichlich lässig bekannter Jüngling und schon der Umstand, dass er sich, wie es scheint, ohne größere Gegenreden, mit einer Geldsumme sein Erbrecht abkaufen ließ, stellte ihn in der Sicht seines Vaters nicht als guten Hoferben heraus.

Bevor Henrich Hermann Upmeier den Hof von seinem Vater übernehmen durfte, musste er sich erst eine Ehefrau suchen, deren Mitgift den immer noch stark verschuldeten Hof, aus der misslichen Lage helfen hätte können.

Henrich Hermann Upmeier fand seine Braut in Anna Maria Noltemeiers aus Lemgo, der einzigen Tochter von Jobst Noltemeier und dessen Frau. Das Verlöbnis kam zustande und am 14. Juli 1692 wurde das amtliche Eheprotokoll geschlossen und unterzeichnet. Am 30. Juli 1692 fand die kirchliche Trauung in der Kirche zu Oerlinghausen statt.


Kinder aus dieser Ehe waren folgende:

  • (Tochter) Upmeier, getauft am 03.12.1692 in Oerlinghausen
  • Simon Heinrich Upmeier, getauft am 04.01.1695 in Oerlinghausen
  • (Sohn) Upmeier, getauft am 25.11.1696 in Oerlinghausen
  • (Sohn) Upmeier, getauft am 02.03.1698 in Oerlinghausen
  • Anna Marie Upmeier, getauft am 12.10.1700 in Oerlinghausen
  • Tönnies Christoffel Upmeier, getauft am 29.06.1703 in Oerlinghausen, heiratete am 13.11.1739 in Blomberg Anne Amlie Pohlmann und nahm den Hofstättennamen seiner Ehefrau an, aus der Ehe sind insgesamt acht Kinder hervorgegangen [Vorfahre von Jost Schaper]
  • Otto Henrich Upmeier, getauft am 28.08.1705 in Oerlinghausen
  • Anna Elisabeth Upmeier, getauft am 16.06.1708 in Oerlinghausen, heiratete am 10.09.1736 Hans Berndt Wächter aus Lämershagen, aus der Ehe sind insgesamt fünf Kinder hervorgegangen (direkte Verbindung zu der Familie Högermann-Stückemann über die Familie Wind)
  • (Tochter) Upmeier, getauft am 04.12.1710 in Oerlinghausen
  • Anna Magdalena Upmeier, getauft am 21.07.1715 in Oerlinghausen

Die Schwiegereltern von Henrich Hermann Upmeier zogen Erkundigungen ein, wie es um die finanzielle Situation des Uphofes bestellt war und erhielten vom Verwalter des Schwarzschen Gutes zu Braunenbruch, Konrad Blette, die Auskunft, dass noch 90 Taler rückständig sind. Dies musste für die Brauteltern ausreichend gewesen sein.

Nun aber blies Henrich Hermann Upmeier, von Seiten des Verwalters des Schwarzschen Gutes zu Braunenbruch, Konrad Blette, der Wind entgegen. Konrad Blette war außer sich, weil der jüngste Sohn des Uphofes umgangen worden war und weigerte sich, in die Verhandlungen wegen des Weinkaufs einzutreten. Da müsse man die Heimkehr des Herrn von Schwarz aus Dänemark abwarten, wo dieser als Legationssekretär weilte. Damit war die Heirat gefährdet. Hermann Upmeier und sein Sohn Henrich Hermann Upmeier fürchteten nun, dass es zur Aufhebung des Verlöbnisses kommen könnte. Sie forderten von Konrad Blette auf, hinweislich seiner Vollmacht und auf ähnliche Verhandlungen mit anderen Höfen, einzuwilligen.
Doch es half nichts.

Hermann Upmeier und sein Sohn Henrich Hermann Upmeier riefen, als gar nichts mehr helfen wollte, das hochgräflich-lippische Gericht an. Konrad Blette musste binnen 14 Tagen seine Forderungen vorlegen. So wurde also offiziell von Blette gefordert; dass der Weinkauf vorgelegt werden musste, die Bitte um den Heiratskonsens, Belobung der Leistung der alten Meierbriefe, Bezahlung rückständiger Schulden. Gleichzeitig sollte ein alter Zwist hinsichtlich des Maßes der Kornlieferung beigelegt werden, die der Upmeier nach Bielefelder Maßeinheit, wahrscheinlich aufgrund der Beziehungen zu den Ledeburs leistete. Blette verlangte die Maßeinheit nach lippischen Maßen. So stellte ein geschworener Kornmeister das Verhältnis beider Maße fest.

Endlich kam dann doch noch die Heirat zwischen Henrich Hermann Upmeier und Anna Maria Noltemeier zustande. Doch Konrad Blette ließ es nicht zu, dass die Eheschließung auf dem Uphof direkt vollzogen wurde, sondern es sollte ganz üblich in der Kirche zu Oerlinghausen geheiratet werden. Auch die offizielle Übertragung des Hofes von Hermann Upmeier auf seinen Sohn Henrich Hermann Upmeier sollte erst durch den Grundherrn vollzogen werden. In jedem Fall wollte Konrad Blette die Rechte seines Herrn treu wahren, dessen Güter er bereits seit 41 Jahren verwaltete.

Doch Konrad Blette war aber durchaus nicht persönlich gegen den Upmeier eingenommen. Er bewies dies in einem Prozess im Jahr 1698, wo mal wieder die Erben der Familie Niebuhr zu Greste gegen die ausstehende angeblich zugesagte Abfindung von 1628 klagten. Sie hatten jetzt sogar behauptet, dass die Beweisstücke im Archiv zu Braunenbruch zu finden waren und forderten von Konrad Blette deren Herausgabe. Tatsächlich erlangten sie vom Gerichte ein „mandatum inhibitorium“. Es sollte der Upmeier an der Übertragung des Hofes, der Sohn an der Heirat gehindert werden, und Blette wurde angewiesen, die Akten auszuliefern. Doch da hatte man sich verrechnet, denn Konrad Blette betonte vielmehr, dass der ganze Prozess sich nur gegen den Grundherrn, nicht gegen den Meier richten könne, den er namens seines Herrn „bei den aufgetragenen Gute manuteniren“ wolle. Der Beweis falle aber dem Kläger zu und nicht dem Beklagten. Außerdem verwies Blette auf die Haltlosigkeit der Ansprüche nach und machte dadurch ein ferneres gerichtliches Verfahren für unmöglich, da er sich auf die Verjährung nach 60 Jahren berief.

Tönnies Henrich Upmeier verzichtete auf seinen Erbanspruch auf den Uphof. Ihm wurde im Dezember 1693 durch Hans Henrich Niebuhr zu Hardissen die Ehe mit dessen Tochter angeboten und die Übernahme des Niebuhrhofes zu Hardissen. Der Niebuhr Hof zu Hardissen war aufgrund Misswirtschaft ruiniert. Tönnies Henrich Upmeier entschloss sich trotz aller Schwierigkeiten in die Heirat einzuwilligen. Er zögerte auch nicht, seinen Verwandten beizuspringen und ihnen zu helfen.

Im Frühjahr 1694 hätte Tönnies Henrich Upmeier mit der Bewirtschaftung des Hofes anfangen und die Saat in den Boden bringen müssen, doch er tat nichts dergleichen. Das Verlöbnis Tönnies Henrich Upmeiers mit der Tochter des Niebuhrs zu Hardissen drohte zu platzen. Gleichzeitig interessierte sich ein Sohn des Biesemeiers ebenfalls für die Tochter des Niebuhrs zu Hardissen und die Übernahme des Hofes. Doch Tönnies Henrich Upmeier gab seine wohlerworbenen Rechte nicht auf.

Am 2. Mai 1694 wandte sich Tönnies Henrich Upmeier direkt an den lippischen Landesherrn, der ja zugleich Grundherr des Hofes zu Hardissen war und legte die Entstehung und Entwicklung seines Verhältnisses zu den Niebuhrs dar. Er versprach allen Fleiß zum Besten des Hofes zu geben und bat, dem Niebuhr und seiner Tochter alle „fernere Konversation mit dem Biesemeier“ zu unterlassen. Tönnies Henrich Upmeier hatte vorerst Erfolg. Beide Parteien wurden am 7. Mai 1694 vor das Konsistorium geladen, die Sache wurde verhandelt und in einem ferneren Termin, am 25. Mai 1694, zum ungunsten von Tönnies Henrich Upmeier zu Ende geführt. Es wurde ihm aber die Erstattung seiner Aufwendungen zugesprochen. Doch Tönnies Henrich Upmeier sollte später doch noch heiraten. Er war sogar in der Lage Geld verleihen zu können. So finden sich vier Verhandlungen, in denen er Forderungen gerichtlich geltend machte. Einer dieser Prozesse wurde über 15 Jahre geführt und ging gegen Jürgen Niemann zu Währentrup. Im April 1729 verstarb Tönnies Henrich Upmeier im Alter von 70 Jahren. Er hinterließ seine Ehefrau und einen Sohn, der zu dieser Zeit bereits verheiratet war. Mit seinem Bruder Henrich Hermann Upmeier hatte Tönnies gut zusammen gelebt. Beide haben sich anscheinend gut verstanden. Gegenseitig vertraten sie sich an Gerichten.

1719 starb bereits Henrich Hermann Upmeier, vor seinem Bruder Tönnies Henrich Upmeier. Er hatte seit 1692 den Uphof trotz aller Rückschläge erfolgreich bewirtschaftet. Sein Unternehmergeist muss sehr ausgeprägt gewesen sein. Er baute neben der Landwirtschaft eine Bleiche auf. Der neue industrielle Charakter des Uphofes sorgte sofort dafür, dass die preußische Regierung neben der Grundsteuer noch eine besondere Abgabe verlangte. Auch die lippische Regierung forderte neben dem Schutzgeld, jährlich noch eine außerordentliche Leistung von einem Goldgulden. Die lippische Forderung wurde natürlich von Henrich Hermann Upmeier mit Hilfe der Bielefelder Räte bestritten, so dass Henrich Hermann Upmeier nur Schutzgeld an die lippische Regierung zahlen musste, neben den Abgaben an die preußische Regierung. Wie lange Henrich Hermann Upmeier oder seine Nachfahren die Bleiche betrieben kann heute nicht mehr gedeutet werden. Jedenfalls hatte diese nicht verhindern können, dass die Verhältnisse auf dem Uphof wieder schwieriger wurden. Die Schulden wuchsen, dem Upmeier wurde sogar gedroht, wenn er die Zahlungen nicht leisten konnte, dass man ihn abmeiern würde. Er zahlte unter der Aufnahme von neuen Schulden.

Henrich Hermann Upmeier war ein sehr sorgfältiger Mann. Er hob die Quittungen seiner Zahlungen auf und kannte seine Verpflichtungen zuverlässig. Die größte Schuld sammelte er bei seinem Grundherrn, der Familie Schwarz zu Braunenbruch an. Seit 1655 wurde das Gut Braunenbruch von der Familie Schwarz nicht mehr selbst bewirtschaftet. Anfang des 18. Jahrhunderts fing der Rittmeister Adolf Victor von Schwarz nun wieder damit an das Gut seiner Vorfahren selber zu bewirtschaften und nutzte alle Rechte. Er forderte ab dem Jahr 1708 auch den wöchentlichen Spanndienst des Upmeiers an. Henrich Hermann Upmeier versagte seinem Grundherrn den Spanndienst mit der Begründung, dass in den letzten hundert Jahren, dieses nicht erhoben wurde. Noch nie hatten er oder seine Vorfahren Einem nach dem Gut Braunenbruch gedient und im Bewusstsein seines Rechts verwies er auf das Dienstgeld, dass seit 1619 mit jährlich 13 Talern gezahlt wurde und früher weit weniger betragen hatte. Aber das Gericht gab am 18. Juni 1708, aufgrund der lippischen Dienstordnung, Adolf Victor von Schwarz Recht, den Spanndienst einzufordern.

Henrich Hermann Upmeier wandte sich prompt an die Hofräte zu Bielefeld, mit der Bitte, ihn als preußischen Untertan zu schützen. Gleichzeitig wandte er sich an den Rechtsanwalt Clausing zu Bad Salzuflen, um alles in Bewegung zu setzen, diesen Spanndienst nicht leisten zu müssen. Doch das alles half nichts. So wurde durch Verfügung der lippischen Kanzlei, sogar ein Soldat auf den Uphof gesandt.

Am 7. Juli 1708 hatte bereits das königliche preußische Haupt- und Gogericht zu Bielefeld die Klage von Henrich Hermann Upmeier abgewiesen. Doch das hatte auf die Entscheidung des Verfahrens in Lippe keinen Einfluss. Im Kaufbrief aus dem Jahre 1584 war ein wöchentlicher Spanndienst aufgeführt worden.

Am 6. Februar 1710 leistete Henrich Hermann Upmeier den Eid, dass er nie einen Meierbrief erhalten habe oder von solch einem bei seinen Vorfahren gehört habe.

Am 18. Dezember 1710 brach die lippische Kanzlei die Verhandlungen mit der Begründung ab, das in dieser Frage nur die Dienstordnung greifen kann, gegen welche es keinen Prozess gibt. Demnach wurde Upmeier jetzt endgültig angewiesen den Spanndienst zu leisten.

Am 12. November 1710 hatte Henrich Hermann Upmeier durch seinen in Berlin dienenden Bruder als Gardereiter beim preußischen König, ein Edikt des preußischen Königs bewirken lassen, das dem Grafen zur Lippe um nachdrücklichen Schutz seines Untertanen aufforderte.

Der Prozess ging also weiter. Im September 1713 wurde der Streit endlich durch die Rechtsfakultät in Köln beendet. In jenem Rechtsgutachten wurde nun vermerkt, dass der Kläger die Leibeigenschaft des Beklagten beweisen, erst dann könne ein endgültiges Rechtsurteil gefällt werden. Das folgende Urteil vom 19. März 1716 verkündete und forderte binnen eines Monats den Beweis, dass der Beklagte zum Spanndienst verpflichtet ist. Dagegen legte Adolf Victor von Schwarz Widerspruch ein und erhielt sogar Recht. Nochmals wurden Akten gesichtet, diesmal von der Rechtsfakultät Wittenberg. Wieder wurde kein Spanndienst gefunden, aber dem Upmeier zur Erntezeit ein spannfähiges Pferd aufgebrummt. Dann ging die Klage zur Universität Rinteln. Am 29. Mai 1721 folgte die Urteilsverkündung, in dem Upmeier wieder vom Spanndienst befreit wurde, musste aber das Dienstgeld wie bisher zahlen und auch zur Ernte ein spannfähiges Pferd stellen. Diesen Ausgang erlebte Henrich Hermann Upmeier nicht mehr. Er starb wahrscheinlich im Jahr 1719. Er wünschte sich bereits am 20. April 1719 inständig, dass endlich ein endgültiges Urteil in diesem Rechtsstreit gesprochen werden sollte.

Die Witwe Upmeier stand nun allein, der Anerbe Otto Henrich Upmeier war noch ein Junge von etwa 12 Jahren. Keiner von ihnen war den Schwierigkeiten gewachsen, den Hof zu bewirtschaften. Da heiratete die Witwe Upmeier in zweiter Ehe den 20 Jahre jüngeren Berend Henrich Schelpmeier mit kaum mehr als 30 Jahren. Berend Henrich Schelpmeier bewirtschaftete den Uphof nun als Interimswirt.

Bernd Henrich Schelpmeier bewirtschaftet den Uphof nicht gut. Er nahm seit dem Jahr 1722 jährlich Anleihen in Summe von bis zu 200 Talern auf. Er schaltete und waltete 12 Jahre auf dem Uphof. Jährlich wurden mehr und mehr Äcker verpfändet und umso schwerer wurde die Abgabe der Leistungen von 36 Scheffel Roggen, ebensoviel Gerste, 72 Scheffel Hafer und ein fettes Schwein regelmäßig zu liefern, dazu 13 Taler bares Geld zu zahlen. Dazu kamen seit dem Jahr 1710 weitere Schwierigkeiten. Einige Äcker des Uphofes wurden von Adolf Victor von Schwarz an den Geheimrat von Meinders in Bielefeld für 1500 Taler verpfändet. Meinders war kein nachsichtiger Gläubiger und so kam es zuerst zum Streit über das Scheffelmaß, denn auf dem Uphof wurde, laut altem Herkommen, mit dem alten Bielefelder Maße gemessen, während Meinders beim Empfang den neuen, weitaus größeren preußischen Scheffel forderte.

Infolge der Streitigkeiten hatte sich schon 1715 Henrich Herman Upmeier geweigert, das Korn nach Bielefeld zu liefern.
Er stützte sich auf die lippische Dienst-, Zehnt- und Pachtordnung von 1664, welche die Lieferungen nur binnen des lippischen Landes vorsah.

Seit 1725 klagte von Meinders wieder über das Scheffelmaß. Doch der Bielefelder musste sich auch weiterhin mit dem Bielefelder Maß begnügen. Die lippische Kanzlei nahm den Upmeier so weit wie möglich in Schutz, so dass von Meinders sich über deren „schlechte Amtshilfe“ beklagte. Im September 1726 schickte Meinders sogar, in seiner Eigenschaft als preußischer Beamter, einen Musketier aus Bielefeld zum Uphof, um seine Kornlieferung einzufordern. Drei Wochen wohnte der Musketier auf dem Hof und forderte jeden Morgen einen Brandwein, drei Mahlzeiten Essen pro Tag, zwei Kannen Bier und 9 Markgroschen Geld. Die lippische Regierung erklärte das für eine Verletzung ihrer Hoheitsrechte und der Soldat musste abziehen. Doch schon wenige Wochen später drohte Meinders mit der Wiederholung seiner Maßnahme. Im Februar 1728 erreichte Meinders, dass der Amtmann von Oerlinghausen von Upmeier Pferde pfändete, als dieser eben von einer preußischen Kriegsfuhre heim kam. Die Pfändung wurde aufrechterhalten, obwohl die Saatzeit unmittelbar bevorstand. Dieses wiederholte Meinders nochmals am 6. Januar 1730.

Eine Veränderung vollzog sich in der Rechtstellung des Uphofes in dieser Zeit. Unter dem letzten Schwarz hatten sich die Schulden, mit denen sein Familienbesitz behaftet war, in solcher Weise vermehrt, dass dieser Gutsherr, in dem Glauben, rettungslos verloren zu sein, sich erschoss. Sein Schwager, Herr von Scheele zu Scheelenburg, kaufte am 27. Juli 1723 im Konkurs das Gut Braunenbruch mit allem Zubehör, also auch den Uphof. Aus den ärgerlichen Streitigkeiten seines Rechtsvorgägngers mit Henrich Hermann Upmeier bezüglich der Spanndienste und der Leibeigenschaft zog Herr von Scheele die Folgerungen, dass er Berend Henrich und dessen Ehefrau abschloss. Er entließ den Upmeier und die Seinen aus der Leibeigenschaft, aus der Verpflichtung des Weinkaufes, vom Sterbefall und allen Diensten in natura. Ausdrücklcih wurde auch die Aufhebung all jener kleinen Dienste und Pflichten einbegriffen. Es brauchte der Meier keine Jagdhunde mehr aufzuziehen, kein Kind durch den Winter zu füttern. Auch haben an den Tagen der Jagd die Jäger keinen Anspruch mehr, dass ihnen Essen und Trinken auf dem Uphofe gereicht werde; selbst auf die Stellung des Erntepferdes verzichtete Herr von Scheele. Dafür musste aber der Upmeier jährlich statt 13 Taler jetzt 15 Taler zahlen. Hinzu kamen für das Erntepferd 2 Taler und 18 Mariengroschen. Außerdem musste Bernd Henrich die baldige Abtragung der Schulden in Höhe von 80 Taler zusagen.

Der erste freie Mann, der den Uphof antrat, war Otto Henrich Upmeier, Henrich Hermanns jüngster Sohn, der am 28. August 1705 in Oerlinghausen getauft wurde, seine Militärpflicht 1729 in Bielefeld erfüllt hatte und um 1732 das Kolonat von seinem Stiefvater Bernd Henrich Schelpmeier übernahm. Zwei Schwestern waren neben ihm herangewachsen, von denen die eine namens Anna Marie Upmeier, seit 12 Jahren mit Anthon Volting verheiratet war. Die Heirat wurde am 2. Dezember 1721 in Lage abgehalten. Außerdem hatte Otto Henrich Upmeier noch einen Stiefbruder namens Bernd Henrich Upmeier, der nach seinem Vater benannt wurde.

Otto Henrich Upmeier selber ehelichte am 23. September 1731 in Oerlinghausen Anna Marie Ilsabeen Beine (auch als Beinemeier bezeichnet).


Aus der Ehe sind folgende Kinder hervorgegangen:

  • Johan Henrich Herman Upmeier, getauft am 18.02.1732 in Oerlinghausen
  • Anna Catrina Ilsabein Upmeier, getauft am 10.05.1734 in Oerlinghausen, heiratete am 05.01.1761 in Oerlinghausen Johan Henrich Erfling
  • Margreta Ilsabein Upmeier, getauft am 27.02.1736 in Oerlinghausen
  • Johan Henrich Upmeier, getauft am 18.02.1742 in Oerlinghausen
  • Anna Margreta Upmeier, getauft am 01.03.1744 in Oerlinghausen
  • Johann Hermann Upmeier, getauft am 30.05.1746 in Oerlinghausen
  • Johann Töns Christoffel Upmeier, getauft am 25.10.1748 in Oerlinghausen

Otto Henrich Upmeier hatte 23 Jahre lang den Hof bewirtschaftet, aber er konnte des Besitzes nicht froh werden; die Summe der von seinem Stiefvater gemachten Schulden betrug nach einem Verzeichnis, das er dem Gericht einlieferte, 2348 Taler. Wenn er neben den unerlässlichen Leistungen an den Grundherren und an die Regierung auch nur die Zinsen dieser Schuld aufbringen musste, blieb ihm selbst nichts. Recht glaubhaft klingt seine Klage von 1744, dass er seine Güter verschuldet angetreten hatte, dass er kaum das liebe Brot darauf haben könne. Trotzdem hatte Otto Henrich Upmeier immer den guten Willen die Schulden zu begleichen. Es kam aber auch zu Gerichtsprozessen, mal nach Bielefeld, mal nach Lippe. Die Sachakten wurden sogar von der Juristenfakultät der Universität von Gießen beurteilt. Es wurde beurteilt, nach welchem Recht geurteilt werden musste, da der Uphof ja eigentlich ein Ravensberger Hof war, auf lippischen Grund und Boden. Die Universität von Gießen schrieb dem Uphof lippisches Recht zu.

1755 starb Otto Henrich Upmeier im Alter von 47 Jahren und hinterließ außer den hohen Schulden, eine zahlreiche, unversorgte Familie. Der älteste Sohn Johan Henrich Herman Upmeier nahm im Alter von 23 Jahren die große Last auf sich und bewirtschaftete den Hof seines verstorbenen Vaters. Er machte aber noch mehr Schulden. Schon bald brach der siebenjährige Krieg aus.

Lippe und besonders der Westen und Süden der Grafschaft Lippe wurden in den Jahren 1757 bis 1759 durch die Franzosen schwer heimgesucht. Doch auch die Verbündeten gingen später rücksichtslos vor. Von allen Ämtern hatte in jenen ersten Jahren das Amt Oerlinghausen die größten Schäden erlitten.

1763 enden die Aktenüberlieferungen über Johan Henrich Herman Upmeier, der anscheinend ohne Nachkommen verstorben war.

Noch waren zwei Söhne Otto Henrich Upmeiers vorhanden, Töns Christoffel Upmeier und Johann Hermann Upmeier, doch beide waren noch nicht volljährig.

Nun kam aber durch Heirat Johann Henrich Nieder auf den Hof. Er hatte am 5. Januar 1761 Anna Catrina Ilsabein Upmeier geheiratet. Sie war die älteste Tochter von Otto Henrich Upmeier. Johann Henrich Nieder stammt von Hof Nieder in Ötenhausen bei Währentrup, also aus nächster Nachbarschaft zum Uphof. Sein Vater war Joost Bernd Nieder, in erster Ehe mit einer Tochter vom Hof Erfling zu Kachtenhausen, Anna Margarete Ilsabein Erfling, verheiratet. In zweiter Ehe war Joost Bernd Nieder genannt Erfling mit Anna Margarete Ilsabein Grutmann aus Wellentrup verheiratet. Sie war auch die Mutter von Johan Henrich Nieder. Johan Henrich Nieder war bereits in erster Ehe (15.12.1759) mit Anna Catrina Elisabeth Kaiser verheiratet gewesen, mit der er einen Sohn namens Johan Heinrich Philipp Nieder hatte.

Aus der Ehe mit Anna Catrina Ilsabein Upmeier sind folgende Kinder hervorgegangen:

  • Johan Heinrich Nieder, getauft am 19.10.1761 in Oerlinghausen
  • Johan Henrich Herman Upmeier, getauft im Dezember 1763 in Oerlinghausen
  • (Sohn) Nieder, getauft am 08.09.1765 in Oerlinghausen
  • Johan Jobst Christoph Nieder, getauft am 31.07.1768 in Oerlinghausen
  • Henrietta Florentina Elisabeth Nieder, getauft am 19.10.1775 in Oerlinghausen
  • Johann Henrich Nieder, getauft am 19.10.1775 in Oerlinghausen, Zwillingsbruder von Henrietta Florentina Elisabeth Nieder

Johan Henrich Nieder genannt Upmeier verzweifelte nicht. Wie schlimm es stand, zeigt, dass er der erste war, der bei dem Schutzjuden Salomon Moses in Lage eine Anleihe aufnahm. Durch ruhige Verhandlungen konnte Johan Henrich die Gläubiger zur Geduld anhalten und einige sogar zum Nachlass der Schuldsumme bewegen. Aber es tauchten trotzdem immer neue Forderungen auf.

1765 vereinigten sich acht Gläubiger, Ostmann und Genossen, zu gemeinsamen Vorgehen. Ein Jahr noch trug es Johan Henrich. Dann griff er zum äußersten Mittel und verkaufte 22 Scheffelsaat Landes auf der „Kaltenbreede“ dem Leutnant Greve aus Lemgo, dem Besitzer des Brachtschen Mühlenhofes zu Kachtenhausen, für 1200 Taler. Als auch das nicht half, entschloss er sich und nahm die vermittelnde Hilfe des Gerichts in Anspruch. Am 25. Januar 1767 wiederholte sich die Szene vom 15. April 1619 auf dem Uphofe. Der Amtmann zu Oerlinghausen stellte ein Verzeichnis der Gläubiger auf, das 54 Namen aufwies und die Summe aller Schulden auf 3516 Taler angab. Mit Zustimmung der Gläubiger wurden die Einzelverpachtungen der Ländereien beschlossen. Die Gesamtsumme des Erlöses betrug 298 Taler, 4 Groschen und 2,5 Pfennige. Johan Henrich selber behielt den Hof und pachtete für 56 Taler, 26 Groschen und 4 Pfennige sein eigenes Land. Auch das Inventar des Uphofes wurde verkauft. So schien es möglich, jährlich etwa 100 Taler von den Schulden abzutragen. Von nun an hatte er es weder mit drängenden Gläubigern wegen Kapital und rückständiger Zinsen, noch mit den Abgaben an den Grundherren und Regierung zu tun, alles übernahm der Amtmann aus dem Erlös der Pacht, wobei an die Stelle der Naturalien, an das Kapitel in Bielefeld wie nach Braunenbruch, natürlich Geld trat. Aus dem Überfluss sollten die Gläubiger der Reihe nach bezahlt werden. Voran standen die rückständigen Löhne der Knechte und Mägde. Jährlich erstatte der Amtmann Bericht über den Fortgang der Tilgung.

Johann Henrich Upmeier musste nun, wie alle Pächter, pünktlich seine Pacht zahlen und das tat er dann auch. Die Hofgebäude wurden verbessert. 1772 musste sich Johann Henrich Upmeier gegen den Amtmann zu Oerlinghausen durchsetzen, der eine Scheune des Uphofes für die Unterbringung des Währentruper Zehnten des Kapitels zu St. Marien in Bielefeld nutzte. Johann Henrich Upmeier bestritt das Recht und erstand auch in Detmold Schutz gegen die Zumutungen des Oerlinghauser Amtmann.

Am 15. April 1778 übertrugen die Gläubiger des Uphofes wieder die volle Bewirtschaftung dem Upmeier persönlich. Johann Henrich Upmeier musste nun neben den herrschaftlichen Lasten, jährlich 50 Taler zur Tilgung der Restschulden zahlen.

Am 25. Mai 1778 nahm wurde der Vertrag zwischen Upmeier und den Gläubigern geschlossen. Bereits am 4. Juni 1778, musste Johann Henrich Upmeier 80 Taler zur Schuldentilgung zahlen.

1783 und 1784 brauchte Johann Henrich Upmeier aufgrund von Missernten und starken Viehverlust, keine 80 Taler zahlen. Die Gläubiger hatten ein Nachsehen.

Ab 1785 trat Johann Henrich Upmeier wieder selber mit seinen Gläubigern in Verbindung. Aber nur in guter Weise. Es ist ersichtlich, wie seine eifrige Arbeit und Sorgfalt belohnt wurde, denn immer neue Quittungen zeugten vom glaubhaften Fortgang der Tilgung; auch größere Summen wurden bald abgetragen.

1780 konnte Johann Henrich Upmeier daran gehen, den Verlust von 1766 wieder gut zu machen, er kaufte am 16. Oktober 1780 jenen großen Acker vom Leutnant Greve für 1100 Tale zurück und zahlte sofort 100 Taler an, und am 10. November 1788 waren schon 1000 Taler getilgt.

1787 wurde der Uphof im Staatsvertrag zwischen Lippe und Preußen aus der Zugehörigkeit zur Grafschaft Ravensberg entlassen und gehörte nun ganz zur Grafschaft Lippe.

1787 besaß der Uphof ein Wohnhaus, eine Leibzucht, Schaf- und Schweinestall, 5 Scheffelsaat Gräten, 284 Scheffel 7 ¾ Metzen Ländereien, 74 Scheffel Waldungen, 5 Scheffel Hude, 4 Teiche, 3 Kotten mit 4 Gärten und eine Gemeinschafts-Nutzung für 6 Kühe, 8 Rinder und 12 Schweine. Der Uphof besaß sogar Herrenrechte. So musste der Colon Sieveke in Währentrup jährlich 8 Hühner an den Uphof liefern.

Am 9. Oktober 1790 wurde Johann Henrich Upmeiers Sohn und Anerbe Henrich Hermann Upmeier mit Anna Maria Elisabeth Brink von Hörste verlobt. Die Hochzeit fand am 3. September 1791 statt. Anna Maria Elisabeth Brink brachte einen großen Brautschatz mit auf dem Hof, 500 Taler, einen guten Brautwagen, zwei Pferde, 6 Kühe, 6 Rinder und 12 Schweine.
Auf der Hochzeit wurden 93 Gäste gezählt.

Johann Henrich Upmeier hatte bereits am 30. Juli 1791 versprochen, seinem Sohn in zwei Jahren nach der Heirat den Hof zu übertragen.

Henrich Hermann Upmeier übernahm den Uphof im Jahr 1793 von seinem Vater. 1796 wurde die Ernte durch einen Hagelschlag zerstört. Henrich Hermann musste vom Amtmann zu Oerlinghausen erbitten, dass die jährliche Schuldtilgung ausgesetzt werde.

1800 geriet Henrich Hermann Upmeier mit seinem Nachbarn Niemann in Streit über die Grenze von Grundstücken. Das Amt entschied und am 21. Juli 1806 wurden neue Grenzsteine gesetzt.

Während der Kriegszeit von 1806 und 1810 konnte Henrich Hermann Upmeier keine Schuldtilgung zahlen und nach mündlicher Überlieferung blieb ihm nach dieser Zeit nur ein Pferd, ebenso wie seinem Nachbar Helpup.
Der wirtschaftliche Tiefstand Deutschlands nach dem Jahr 1815 war an dem Uphof nicht spurlos vorübergegangen.

Henrich Hermann Upmeier und seine Ehefrau hatten insgesamt sieben Kinder:

  • Anna Maria Ilsabein Upmeier, getauft am 2. Oktober 1791 heiratete im November 1807 Hermann Henrich Lange, verstarb am 31.08.1866
  • Johannes Henrich Upmeier, getauft am 19.12.1792
  • Bernd Henrich Upmeier, getauft 22.03.1797, heiratete am 09.07.1833 Anna Maria Sophia Amalia Wöstenfeld, verstarb am 16.04.1869, Hoferbe des Uphofes
  • Louise Katharina Elisabeth Upmeier, getauft im Januar 1800, heirate am 14.11.1836 Johann Heinrich Adolph Voss zu Greste
  • Conradine Wilhelmine Upmeier, getauft im November 1802
  • Friedrich Adolph Upmeier, getauft 26.05.1806, heiratete am 09.07.1833 Friederike Henriette Charlotte Wöstenfeld (die Schwester der Anna Maria Sophia Amalia Wöstenfeld) und übernahm den Hof Wöstenfeld in Ehlentrup, er starb am 15.11.1893
  • Totgeborener Sohn, 11.04.1811


1836 erhielt Bernd Henrich Upmeier den Hof von seinem Vater.
1839 konnte Bernd die Beseitigung der Abgaben nach Braunenbruch beenden. Gegen eine hohe Bezahlung von 1200 Talern, die er sich vom Nachbarn Ober lieh.
1840 starb Henrich Hermann Upmeier.
1852 tilgte Bernd Upmeier auch noch die Restschuld auf den Uphof, die bereits seit 500 Jahren bestand.
Am 2. August 1862 wurde ein neues Kornhaus gebaut.
Im Juni 1874 folgte der völlige Um- und Neubau des als Wohnung dienenden Teil des Haupthofes.
1881 wurde dann auch der übrige Teil des Haupthauses erneuert. Bernd Henrich Upmeier erlebte die Fertigstellung nicht mehr. Er war bereits verstorben.

In drei Generationen hintereinander hatte der Uphof nun drei Männer gekannt, die stark, klug und vorausschauend den Hof bewirtschaftet hatten.

Der letzte Upmeier namens Bernd Heinrich Upmeier, der nun den Hof bewirtschaftete, galt als knorriger, nach niederdeutscher Art ruhig überlegender Mann. Der mit seinem starken Willen seine Vorhaben zum Ziel führte.
Bernd Heinrich Upmeier heiratete am 31. Juli 1891, im vorgerückten Alter von 54 Jahren, Anna Marie Louise Helpup.
Am 23. Dezember 1903 verstarb Bernd Heinrich Upmeier. Er hinterließ nur eine Tochter.
Bernd Heinrich Upmeier schenkte der Nachbargemeinde Helpup den Bauplatz zur Errichtung der heutigen evangelisch-reformierten Kirche.

Heute können viele Familien im Ort Helpup und Umgebung ihre Abstammung auf diese Familie herleiten.

Quellenangaben:

  • Gertrud Angermann, Untersuchungen über das Urkundenwesen der Grafen von Ravensberg 1205-1346 56. Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg 1950/1951 Seite 167, 174
  • Urkundenbuch der Stadt und des Stiftes Bielefeld, Bielefeld und Leipzig 1937 Seite 42, Nr. 74
  • Staatsarchiv Detmold L 114 v. Schwartz Nr. 47
  • Staatsarchiv Detmold L 56 Nr. 201
  • Staatsarchiv Detmold L 92 Z IV Nr. 29b
  • Staatsarchiv Detmold L 85 Geistliches Gericht Bd. 207, 80
  • Die Taufregister des Kirchspiels Oerlinghausen liegen ab 1679 ziemlich vollständig vor (verkartet bis 1778), Heiraten von 1681 bis 1715 (verkartet) und ab 1726 (nicht verkartet), Beerdigungen von 1679 bis 1682 und ab 1726 (verkartet bis 1754). Die Angaben der Kirchenbuchkartei (KBK) wurden größtenteils an den originalen Kirchenbüchern überprüft.
  • Die anderen Kirchebücher befinden sich nicht verkartet im Kirchenbuchamt der lippischen Landeskirche in Detmold
  • Mitteilung des Landesarchiv Detmold
  • Staatsarchiv Detmold D 72 Nachlass Reuter
  • Staatsarchiv Detmld D 77 Brenker
  • Staatsarchiv Detmold L 22 Ortsakten Oerlinghausen
  • Staatsarchiv Detmold L 83 Kanzlei-Juidizial Gerichtsakten
  • Staatsarchiv Detmold L 84 Akte des Hofgericht I W 219 (1707), I N 71 (1683), KJA 4 M 66
  • Die Geschichte des Uphofes von Walter Meyer 1909 (nicht ganz genau!)
  • Mitteilung durch Herrn Herbert Penke (Eheprotokoll vom 2. November 1650 unüberprüft auf Grund der Verlässlichkeit des Mitteilers übernommen)

© Copyright Familie Högermann

 

 

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