Heinrich Schaper (8)
Landwirt in Oesdorf

Übergabevertrag zwischen Heinrich Schaper und seinen Schwestern Caroline Schäfer, Auguste Schaper und Emilie Schaper

 

 

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Lieber Ernst-Jürgen Engelmeier,
mit viel Geduld bist Du den Text, unten, Wort für Wort, Buchstabe für Buchstabe durchgegangen und hast mir 10 nachvollziehbare Verbesserungen vorgeschlagen, die ich gern eingebaut habe.
2 waren für mich nicht nachvollziehbar - oder schon geändert worden.
??? steht noch zur Entzifferung aus.
Danke!

Th.2564.
N96

 

 

Geschehen Pyrmont am 18. November 1872.

Es erschienen heute Heinrich Schaper, Sohn

des verstorbenen Halbmeiers Heinrich Scha-

per, seine Schwestern: Caroline,

verehlicht mit Vollmeier Friedrich Schäfer,

und Auguste Schaper, sowie Bürger-

meister Georg Weber und Schuhmacher

Friedrich Schaper als Vormünder der

minderjährigen Emilie Schaper, sämtlich

aus Oesdorf und schlossen folgenden

Vertrag mit einander ab:

1. Sämtliche Comparenten erkennen

an, daß Heinrich Schaper der Anerbe

zu der Heinrich Schaperschen Halbmeierstelle

in Oesdorf ist und eine solche sowie

der sonstige Grundbesitz dem Heinrich

Schaper übertragen. Dieser übernimmt

hiermit alle auf dem Grundbesitz

ruhenden, sowie alle sonstigen

Schulden, welche von Heinrich Schaper, dem

Vater der Anerben, und der Vormundschaft

H. Schaperscher Kinder ??? sind.

Er übernimmt weiter alle auf dem Grund-

besitz ruhenden Lasten und Abgaben.

2. Die mit dem Vollmeier Friedrich

Schäfer verheiratete Schwester des Anerben,

Caroline erkennt hiermit an, daß

 

sie vollständig abgefunden ist und an das

Gut des Anerben weitere Ansprüche nicht

zu machen hat.

Die beiden anderen Schwestern Auguste

und Emilie Schaper sind bis jetzt noch unver-

heirathet und steht die letzterwähnte noch

unter Vormundschaft des Bürgermeisters G.

Weber und des Schuhmachers Friedrich Schaper.

Der Anerbe hat einer jeden dieser Schwestern

bei ihrer Heirath eine baare Abgift von

1100 (Tlr. = Taler) sage Eintausend Einhundert Thaler.

zu zahlen.

Da Auguste Schaper kränklich ist und sich

außer Stande befindet, ihren Lebensunter-

halt sich selbst zu verdienen, so verpflich-

tet sich der Anerbe hiermit, dieselbe voll-

ständig zu alimentieren, ihr also nicht blos

Wohnung, Kleidung, Speisung, Feuerung

und drgl zu gewähren, sondern auch die

durch Krankheit etc entstehenden Unkosten

zu tragen. Sollten der Anerbe und Auguste

Schaper in Frieden nicht mit einan-

der leben, oder sollte einer der beiden

Theile eine Trennung wünschen,

so zahlt der Anerbe ihr jährlich 50 (Tlr.)

zur eigenen Verpflegung aus. Sollte

Auguste Schaper sich später verheirathen,

so ist der Anerbe Heinrich Schaper berechtigt, auf den seiner

Schwester zu gebenden Kindtheil

50 (Tlr.) pro Jahr für die Zeit, wo er seine

Schwester alimentiert oder baar Geld

gegeben hat, in Abzug zu bringen. So lange

Auguste Schaper ihrem Bruder Heinrich

 

Schaper den Haushalt führt, kann er ebenso

wenig seiner Schwester die oben erwähnten

50 (Tlr.) pro Jahr in Anrechnung bringen, wie diese auch

nicht befugt ist, für die Führung des Haus-

halts etwas zu fordern.

Emilie Schaper hat bis zu ihrer Heirath

Anspruch auf Insitz und Alimentation

im Hause des Heinrich Schaper.

Sollte Heinrich Schaper ohne Hinter-

lassung leiblicher Kinder versterben,

so sind die Schwestern Auguste und

Emilie berechtigt, von dem demnechstigen

Gutsnachfolger ohne Rücksicht darauf,

ob sie verheirathet sind oder nicht,

sofort die baare Abfindung zu

fordern.

3. Sämtliche Contrahenten kommen überein,

daß die mit dem Tode oder Heirath oder

mit der Auszahlung der Abfindung der Schwestern

des Heinrich Schaper endigende Institz-

und Alimentationsberechtigung für eine

jede derselben - nemlich Auguste und Emilie

im Jahreswerth von je 50 (Tlr.), die eventuell

zu leistende Abfindung im Betrage von

je 1100 (Tlr.) als eine auf dem Gute ruhende

Reallast im Hyp. Buche von Oesdorf

ingressiert wird.

Es wird allerseits um gerichtliche

Bestätigung und Ingressation im Con-

tracten und Hyp. Buche gebeten.

Vorgel. gen und

H. Schaper Caroline Auguste G. Weber
Halbmeier Schäfer Schaper F Schaper

 

unterschrieben.

Die gerichtliche Bestätigung wird er-

theilt und die Eintragung im Hyp -Buche

und Contractenbuche verfügt.

Die Urkunde ist behufs Umschreibung

im Kataster und Berechnung der

Lasten dem Fortschreibungsbeamten

vorzulegen. Wie oben

Stempel

Fürstl Amtsgericht

AKlapp

 

Ingressiert im Hyp-Buche von Oesdorf

Band III S. 66

Pyrmont am 18. Novbr 1872

Fürstl Amtsgericht

AKlapp

 

 

Die Umschreibung im Kataster ist erfolgt.

An Lasten ruhen auf dem Gute außer der Grund-

steuer zu 17 (Tlr) 23 (Silbergroschen) 5 (Pfg) noch 28 (Tlr) 6 (Silbergroschen)  Ab-

lösungs-Rente

 

Pyrmont den 19. November 1872

der Fortschr. Beamte u. Lastenberechner

Eingetragen im Contracten-

(Unterschrift)

buche von Oesdorf Pag. 557

beglaubigt.

(Unterschrift)