Brautwagen nebst zwey ???Schweinen sogleich bey der
Verheyrathung, das dritte, ???Schwein aber ein Jahr
hernach an das junge Ehepaar abgeben solle und wolle,
welche Verschreibung dann Verlobte mit gebührendem Danke
unwiderruflich annehmen.
Was nun
§ II
das Gegen Vermächtnis des Bräutigams anbetrifft: so
übernimmt Bräutigam am Tage der Hochzeit das von
seinem Vater herrührende Halbmeyer Guth mit den
dabey befindlichen Gebäuden und sonstigen Zubehöri-
gen auf allen Pfandstücken ?ander ??nahmen, und will solches als ein Gegen Vermächt-
niß in diese Ehe seiner Lieben Braut ein - und
zu bringen, welche daselbe gleichfalls mit Dank
und unwiderruflich aczeptiret.
Sodann soll
§ III
der Letztlebende der einzige Erbe von dem ge-
samten Nachlasse des zuerst verstorbenen Ehegatten
seyn, falls aus dieser Ehe keine Kinder erzeugt
wurden, noch vorhanden seyn sollten.
Dagegen
$ IV
be??? des itzigen Bräutigams Mutter, nachdem
sie bey dessen Verheyrathung demselben das väter-
liche Guth abgetreten hat, das zum Windelschen
Guthe gehörige Leibzuchtshaus, und erhält als Leib-
züchterin, in unserem ???tracht Sie einen ansehn-
lichen Brautschatz ihrem verstorbenen Mann zugebracht

     
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