Endlich
7.) obgleich in Gemäßheit der hiesigen ?Eheberadung
Verordnung die ??? derjenigen ?Mit???, welche
uner??? verstorben, dem Guths Erben allein
und ausschließlich zugute komme, und der Guths-
erbe die Kindtheile nun in dem Falle wirklich aus zu
zahlen gehalten ist, wenn sich die ?damittels abgefund-
denen Miterben wirklich verheyrathen: so ist dem
noch Bräutigam, mit Verzichtleistung auf der ihm ???-
falls zu stehende Recht, zustreichen, daß nicht allein
seine Geschwister mit ihm denjenigen Bruder, oder die-
jenige Schwester, welche unverheyrathet versterben
würden, zu gleichen Theilen beerben, sondern auch
?sei Bruder Georg Heinrich als dann, wenn er sich mit
ihm oder seiner künftigen Frau nicht ???tragen könnte
und volljährig ??? ist, über sein Kindtheil
freye Disposition erhalte.

Zu unserer Urkund alles dessen haben nicht nur
allerseits hierbey interessirte Theile gegenwärtige pacta
?sotalia, und Verträge wegen Leibzuchts- und Kindtheils-
bestimmung eigenhändig unterschrieben, sondern bitten
Fürstl. Oberamt auch unterthänig, solche von Gerichts
wegen Verordnungsmäßig zu bestätigen. Holzhau-
sen d: 8ten Martii 1800
    Witwe Windeln
Friedrich Windell   gebohren dn Wendt
Henrich Georg Steinmeyer   Achtsmann Friedrich Steinmeyer
Vormundt    
Friederich Fehrmann Vormundt   FG Hunnecke
Achtsmann Friedrich Stuckenbrock
Johan Heur ych gro ???
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