Tauschcontractes, dessen Kosten gemeinschaftlich bezahlt werden, vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet.Chr Müller Friedrich Windel in fidem F. Köhler Nachdem Fürstliche Regierung durch das abschriftliche angelegte ???script vom 17t Febr. 1844 den vorstehen- den Tauschcontract genehmigt hatte, so wird nun- mehr die gebotene Confirmation desselben und ??? erkannt, ??? und Hr. Fr. Müller unge- wissen die Lasten von dem Hudekamp muß die verkauften Bruchtheilen zulasten Fr. Win- del aber, den verkauften Kamp an die Stelle der Bruchtheile zum Complex seines Gutes schreiben u. übertragen zu lassen. Pyrmont den 13t März 1844.Fürstlich Waldeck Oberjustizamt [Unterschrift] F. Köhler Eingetragen in das ???buch Tom: XI pag: 300 |
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