Kund und zu wißen seye hierdurch.

Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns
Johann Christian Seebohms, auf Andringen deßen
Gläubigern, großer Schulden halber der Concurs-
proceß von Fürstl. OberAmte dahier erkandt,
und darüber ein inventarium verfertigt,
auch zur respec auction und Subkastation
der mo- und immobilien auf den 23ten vo-
rigen Monats und folgende Tage terminus
in das Seebohmsche Haus auf der Neustadt
hieselbst anberaumt, auch solches in hie-
sige Grafschaft, so wie in denen Aemtern
Aertzen, Grohnde, Polle, Ottenstein und Schwa-
lenberg, und in denen Städten Hameln
und Lüde durch öffentliche proclamata
bekandt gemacht worden, und zu solchem
Ende viele Aus- und Einländer erschienen
so wurde der Seebohmsche Hudekamp
nahe jenseit der Emmer-Brücke, neben
dem Gösling - modo Friedrich Steinmeyeri-
schen großen Hudekampe und anderer-
seits am alten Saalewege belegen
und zwar bestehend in ohngefehr 3/4
Morgen oder auf ein Rind haltender
Weide, welche laut der vom Secretar:
      
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